Startseite
Kompetenzfelder
Institut
Seminare & Trainings
Consulting
Projekte
Kontakt
AGB | Impressum

AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

der kifas gemeinnützigen GmbH,
KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik,
Hofgartenstraße 2, 93449 Waldmünchen


Mit der Anmeldung zu einer angebtenen Veranstaltung anerkennt der Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ebenso bestätigt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer mit der Erteilung des Auftrages die AGB der kifas gemeinnützigen GmbH zur Kenntnis genommen zu haben und als Vertragsbestandteil anzuerkennen.


Teil I:
Geschäftsfeld: Von der kifas GmbH angebotene Veranstaltungen, Seminare und Trainings


1. Leistungen
Umfang und Inhalt der Veranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die kifas GmbH behält sich vor, bei Bedarf Ersatzreferenten einzusetzen.

2. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt; die Anmeldung wird nach Eingang schriftlich bestätigt.

3. Teilnahmegebühr
3.1 Die Teilnahmegebühr ist Bestandteil der Ausschreibung. Sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich angegeben, enthält die Teilnahmegebühr die Seminargebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung innerhalb der Veranstaltungszeiten. Kosten, die durch eine vorzeitige Anreise bzw. durch eine Verlängerung der Anwesenheit über die Seminardauer hinaus entstehen, werden zusätzlich berechnet.
3. 2 Nach der Veranstaltung wird die Rechnung für die Teilnahmegebühr zugestellt. Sie ist sofort nach Eingang ohne Abzug zu begleichen.
3.3 Wird eine Anmeldung storniert, werden folgende Gebühren verrechnet:
bei Absage bis 8 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine Gebühr von 20 Euro an
bei Absage bis 6 Wochen vor der Veranstaltung 40 % der Teilnahmegebühr
bei Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 60 % der Teilnahmegebühr
bei Nichtteilnahme bzw. Absage innerhalb von weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.;
Der Teilnehmende hat die Möglichkeit nachzuweisen, das die Aufwendungen des Veranstalters geringer waren.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird.

4. Absage
4.1 Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden bereits angemeldete Personen bis spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn benachrichtigt. Die Absage eines Seminars begründet keinen Ersatzanspruch.
4.2 Bereits im Voraus bezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Datenschutz
Die kifas GmbH verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung erhaltenen Daten ausschließlich dafür zu nutzen. Eine Weitergabe von Adressdaten erfolgt nicht.


Teil II:
Geschäftsfeld: Mit Kooperationspartnern vereinbarte Maßnahmen und Dienstleistungen


1. Leistungen
1.1 Der von der kifas GmbH zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag.
1.2 Die Vertragsparteien legen Termine schriftlich fest. Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
1.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4 Die für die Erfüllung des Auftrages vereinbarten Informationen und Unterlagen ggf. auch Räumlichkeiten und technische Ausstattung werden vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
1.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) hat die kifas GmbH nicht zu vertreten und berechtigen, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die kifas GmbH wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
1.6 Unterlagen, die vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages der kifas GmbH zur Verfügung gestellt werden, werden nach Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss des Auftrages vernichtet, sofern sie vom Auftraggeber nicht zurückgefordert werden.
1.7 Sofern nicht im Vertrag ausdrücklich vereinbart, entscheidet die kifas GmbH darüber, welche Mitarbeiterin/welcher Mitarbeiter mit der Erfüllung des Auftrags beauftragt wird.

2. Leistungsvergütung
2.1 Grundlage für die Vergütung der erbrachten Dienstleistungen bildet das Angebot und die jeweils gültigen Sätze für Nebenkosten und Spesen.
2.2 Die Rechnungsstellung für die erbrachten Leistungen erfolgt sofort nach Abschluss des Auftrages. Bei längerfristigen Aufträgen können Vorauszahlungen vereinbart werden.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

3. Geheimhaltung
3.1 Die kifas GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen über den Auftraggeber.
3.2 Zur internen Bearbeitung werden Angaben zur Person auf Datenträger gespeichert; hierbei finden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

4. Rechte
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen und Unterlagen ausschließlich für den im Vertrag formulierten Zweck zu verwenden.
4.2 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per e-Mail – zulässig.

5. Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

6. Kündigung und Stornierung des Auftrages
6.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zunächst eine einvernehmliche Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartner herbeizuführen.
6.2 Wird ein Auftrag bis sechs Wochen vor Beginn der Auftragsabwicklung vom Auftraggeber gekündigt, werden 10 % der Auftragssumme als Stornogebühr verrechnet; bei einer Kündigung unter sechs Wochen werden 30 % der Auftragssumme als Ausfallgebühr berechnet. Die bis dahin bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
6.3 Kommen Bildungsveranstaltungen nicht zustande, weil die im Vertrag fixierte Mindestzahl der vom Auftraggeber zu akquirierenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum vereinbarten Termin nicht vorhanden sind, werden 20 % der Auftragssumme als Ausfallgebühr verrechnet. Die zur Vorbereitung der Veranstaltung bis dahin bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.


Teil III:
Allgemeine Hinweise


1. Änderung der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der kifas GmbH.

Waldmünchen, 01. Dezember 2008

Alois Nock
Geschäftsführer der kifas gemeinnützige GmbH
KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik
Hofgartenstraße 2
93449 Waldmünchen
e-mail: alois.nock@kifas.org
Homepage: www.kifas.org